Mitgliedschaft
Für die Mitgliedschaft wird derzeit ein Geschäftsanteil in Höhe von 500 Euro gezeichnet. Ein zusätzliches Eintrittsgeld erhebt Akana nicht.
Gemeinschaftliches Eigentum
Die Vorteile einer Mietwohnung verbunden mit Sicherheit und Mitgestaltung.
Genossenschaftliches Wohnen verbindet die Vorteile einer Mietwohnung mit der Sicherheit und Mitgestaltung gemeinschaftlichen Eigentums. Wer bei Akana wohnt, wird Mitglied der Genossenschaft.
Für die Mitgliedschaft wird derzeit ein Geschäftsanteil in Höhe von 500 Euro gezeichnet. Ein zusätzliches Eintrittsgeld erhebt Akana nicht.
Wer eine Wohnung bezieht, zeichnet zusätzlich wohnungsbezogene Genossenschaftsanteile. Ihre Höhe wird für jedes Wohnquartier festgelegt und richtet sich insbesondere nach dem Finanzierungsbedarf und der Wohnungsgröße. Die Anteile bilden Eigenkapital und halten den Wohnraum dauerhaft im gemeinschaftlichen Eigentum.
Die Wohnungen werden nicht verkauft. Die Mieten orientieren sich an den tatsächlichen Projekt- und Bewirtschaftungskosten und nicht an kurzfristiger Gewinnmaximierung.
Mitglieder können im Rahmen der Satzung an Entscheidungen der Genossenschaft mitwirken und ihr Wohnumfeld mitgestalten.
Beim Ausscheiden werden die Geschäftsguthaben entsprechend den gesetzlichen und satzungsmäßigen Regelungen abgerechnet. Die Auszahlung erfolgt nach Feststellung des maßgeblichen Jahresabschlusses.
Für bestimmte Haushalte können Fördermöglichkeiten zur Finanzierung der Genossenschaftsanteile bestehen. Die Voraussetzungen hängen vom Wohnquartier und den dann gültigen Förderbestimmungen ab.
Noch Fragen?